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Steigern Sie Ihre WettbewerbsfähigkeitFür den Zeitraum 1. Juni 2009 bis zum 31. Dezember 2010 sind beim Programm für die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen zur rentablen Verbesserung der Materialeffizienz (VerMat) rechtlich selbstständige Unternehmen antragsberechtigt, wenn sie in den letzten zwei Jahren vor Antragsstellung weniger als 1000 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) beschäftigt haben.Verbundene Unternehmen oder Partnerunternehmen brauchen nicht berücksichtigt zu werden. Auch die sonstigen KMU-Kriterien in Bezug auf Umsatz oder Bilanzsumme spielen für die Antragsberechtigung vorübergehend keine Rolle. Rechtlich selbständig bedeutet, dass die Unternehmen eine eigene juristische Person darstellen. Eine Zweigniederlassung eines anderen Unternehmens erfüllt diese Voraussetzung nicht, eine hundertprozentige Tochter eines anderen Unternehmens hingegen doch, selbst wenn die Mutter mehr als 1000 Mitarbeiter hat.
Ablauf:Wir helfen Ihnen gerne bei der gemeinsamen Einschätzung der Einsparvermutung im Unternehmen und bereiten den Förderantrag vor. Wir reichen den Förderantrag bei der demea ein. Die demea prüft und bewilligt Ihren Antrag. Analyse, Konzept und die Umsetzung wird in Zusammenarbeit mit Ihren Mitarbeitern durch unsere Berater durchgeführt. Wir schreiben den Abschlussbericht. Sie senden Abschlussbericht, Rechnung und Überweisungsbeleg an die demea. Die demea prüft Bericht und Belege. Sie erhalten eine anteilige Erstattung der Kosten für die Beratung. Die Artikel des Newsletters:
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